Wiedereröffnung

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Liebe Tennisspielerinnen und -spieler,

Corona Verhaltensregeln OETV 01052020: hier Klicken

der VTV und der ÖTV möchten sich herzlich für die Unterstützung, die Geduld und die Bereitschaft, auf das liebste Hobby zu verzichten, bedanken. Die Situation um COVID-19 scheint sich zu entspannen, die Regierung lockert die Maßnahmen. Wobei wir nicht vergessen dürfen: auch was die Öffnung der Tennisanlagen ab 1. Mai betrifft, ist der Hausverstand gefragt. Denn ein Infektionsrisiko ist nach wie vor evident.

Bei den nun veröffentlichten Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen auf Tennisanlagen im Freien handelt es sich um dringend einzuhaltende Empfehlungen, die der ÖTV und seine Landesverbände gemeinsam mit einem Expertenteam im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erarbeitet haben.

Es wurden drei Bereiche für den Freiluft-Tennissport ab 1. Mai 2020 (Vereinsbetrieb, Spielbetrieb und Trainingsbetrieb) definiert, für die die Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen maßgeblich sind. Für die Einhaltung dieser Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Anlagenleitung oder Trainer / vorzugsweise ÖTV-Lizenzcoach verantwortlich. Die Nutzung von Tennishallen ist vorerst nicht gestattet.

Wann ein Turnier- und Meisterschaftsbetrieb (Bundesliga, Landesliga, Mannschaftsmeisterschaft etc.) in den kommenden Monaten stattfinden kann, wird derzeit in enger Abstimmung zwischen dem ÖTV und den Landesverbänden mit dem Ministerium evaluiert. Wir sind jedoch guter Dinge, dass sich mit 15. Mai, wenn auch die Schulen wieder geöffnet werden, der Tennis- und Klubbetrieb hoffentlich wieder normalisieren wird.

Bei aller Freude über den Start in die Tennissaison am 1. Mai möchten wir Sie ersuchen, die derzeit geltenden und auch notwendigen Vorschriften ausnahmslos einzuhalten.

Wir alle tragen in den kommenden Tagen und Wochen eine große Verantwortung für den Tennissport in Österreich.

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